Integrierte Stadtteilschule am Leibnizplatz
Infos zum Aufnahmeverfahren SI in 2010:
Das Bremer Schulgesetz und Schulverwaltungsgesetz wurde in diesem Jahr geändert. Es gibt eine neue Aufnahmeverordnung!
Die Aufnahme wird nach der Erstwahl* am
Leibnizplatz nach der Aufnahmeverordnung folgendermaßen ablaufen
(verkürzte Fassung):
Zunächst werden bis zu 10 vom Hundert der insgesamt in den jeweiligen Aufnahmeverfahren zur Verfügung stehenden Plätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, für die die Versagung des Besuchs eine besondere Härte bedeuten würde (Härtefälle).
Anschließend werden bis zu einem Drittel der insgesamt in den jeweiligen Aufnahmeverfahren nach zur Verfügung stehenden Plätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, deren Lernentwicklungsbericht zum Halbjahr der Jahrgangsstufe 4 in den Fächern Deutsch und Mathematik Leistungen ausweist, die über dem in den Bildungsplänen (Rahmenlehrplänen) jeweils festgesetzten Regelstandard liegen.
Lässt die Kapazität der Schule dann noch die Aufnahme weiterer Bewerberinnen und Bewerber zu, entscheidet unter ihnen das Los.
Wortlaut der Aufnahmeregelungen
*Bei hoher Anwahl nehmen wir an, dass es nur Aufnahmen aus der Gruppe derer mit Erstwunsch Leibnizplatz gibt.